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Unterweisung: Erste-Hilfe-Fortbildung (Uni Rostock)

Compliance,Unterweisung,Präsenz,Arbeits- und Gesundheitsschutz
Foto: pixabay

13.11.2025 || 08:30 bis 16:00 Uhr || Beratungsraum, Schwaansche Str. 2

Ersthelferinnen und Ersthelfer greifen bei Unfällen und medizinischen Notfällen ein, um Sofortmaßnahmen einzuleiten. Sie sind Bestandteil der Erste-Hilfe-Organisation, die von der Hochschulleitung generell und den Führungskräften vor Ort sichergestellt werden muss.

An den Erste-Hilfe-Lehrgängen müssen alle von den Fakultäten und den zentralen Einrichtungen benannten Ersthelferinnen und Ersthelfer teilnehmen. Zu unterscheiden sind dabei die Erste-Hilfe-Ausbildung zum Erwerb der Kompetenzen in Erster Hilfe und die Erste-Hilfe-Fortbildung zur regelmäßigen Auffrischung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Lehrgänge dauern jeweils einen Tag und werden zentral organisiert.

Bei diesem Lehrgang handelt es sich um die Erste-Hilfe-Fortbildung bzw. um den Auffrischungskurs, der alle zwei Jahre zu besuchen ist.

Teilnahmevoraussetzung
Ihre Erste-Hilfe-Ausbildung oder Ihre letzte Erste-Hilfe-Fortbildung liegen nicht länger als zwei Jahre zurück.

Kosten
kostenfrei für die Beschäftigten der Universität Rostock

Umsetzung
umgesetzt durch die Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
organisiert durch S31 Organisationsberatung

Anmeldung
über das Online-Formular

Hinweise

Zwei Wochen vor dem Lehrgangstermin, am 30.10.2025 ist Meldeschluss. Bei Abmeldungen nach Meldeschluss oder Nicht-Erscheinen zum Lehrgangstermin können Ausfallgebühren entstehen, die der Einzelorganisation (Fakultät, Zentraler Dienstleister) per Umbuchung in Rechnung gestellt werden.

Sollte die notwendige Mindestteilnehmerzahl für den Lehrgang bis zum Meldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden in diesem Fall per E-Mail informiert.


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