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Klimaverbandsklagen

Ringvorlesung

Die internationale Klimapolitik ist angesichts des fortwährenden Klimawandels und seiner Folgen sowie des Wandels der regelbasierten Weltordnung herausgefordert. Die EU-Klimapolitik wendet sich vom EU Green Deal dem Clean Industrial Deal zu. Deutschland hat jüngst das Bundes-Klimaschutzgesetz geändert: Die infolge des Klimaschutzbeschlusses des BVerfG vom 24.03.2021 erfolgte Klimazielverschärfung wurde zwar nicht aufgehoben. Der bundesdeutsche Gesetzgeber verschafft der Regierung aber eine kleine Atempause: Klimazielverfehlungen der Vergangenheit werden nicht mehr durch die Pflicht zur Aufstellung von Sofortprogrammen sanktioniert. Stattdessen soll eine prospektive Gesamtemissionsmengensteuerung die Einhaltung des Pfades bis zur Klimaneutralität gewährleisten.

Ist die Erreichung der Klimaziele des Pariser Übereinkommens, des EU-Klimagesetzes und des Bundes-Klimaschutzgesetzes aktuell gefährdet? Wie ist die derzeitige Ausgestaltung des Klimaschutzrechts auf den verschiedenen Rechtsebenen zu bewerten? Können mit dem gegenwärtigen Instrumentarium die notwendigen Emissionsminderungen gewährleistet werden? Ist die (deutsche) Klimaverwaltung organisatorisch vorbereitet, um die Staatsaufgabe Klimaschutz effektiv wahrzunehmen? Welche Funktionen kommen Klimaverfassungsbeschwerden, Klimaverbandsklagen und den Gerichten zu? Zu diesen Themen werden Hochschullehrer*innen aus Rechtswissenschaft, Ökonomie und Naturwissenschaften sowie Praktiker*innen aus der Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft ihre Perspektiven vor.

Flyer zur Ringvorlesung (PDF)
Plakat zur Ringvorlesung (PDF)

Kontakt
Institut für Energie-, Umwelt- und Seerecht (IfEUS)
Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2100 
ifeusuni-greifswaldde 

 


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