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Antrag: Wetterfest gegen Antidemokraten

Antragsteller*innen: Laurenz Pape, Simon Oerters, Philipp Randt

Antrag: Die Studierendenschaft spricht sich dafür aus, dass alle Ordnungen und Satzungen der Studierendenschaft überarbeitet werden; mit dem Ziel, diese gegen Angriffe aus dem antidemokratischen und intoleranten Spektrum abzusichern und Missbrauch der studentischen Selbstverwaltung zu verhindern.

Begründung des Antrags: Diese Änderung sollte vor allem folgende Satzungen betreffen: Satzung der Studierendenschaft, Geschäftsordnungen des Studierendenparlaments, der studentischen Vollversammlung, der Fachschaftskonferenz, des AStA etc.

 

Sowohl im Lokalem als auch in der landesweiten Politik und Gesellschaft lässt sich der Versuch beobachten, die politische Kultur und demokratische Prozesse mittels Geschäftsordnungstricks zu untergraben. Dies erfolgt aus einem intoleranten und antidemokratischen Spektrum; so gut wie immer dem politisch rechten Spektrum. Dies gefährdet nachhaltig unsere offene Gesellschaft. Eine Anpassung der Ordnungen und Satzungen ist dementsprechend dringend und schnellstmöglich nötig.

 

Wie jedes Jahr werden wir auch dieses Jahr das Spektakel erleben, dass sich Juristen aus dem werte-konservativen (rechts…..) Spektrum in den Fokus begeben und eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit mit einem Geschäftsordnungsantrag fordern, den es nicht gibt. Dann wird es zu einem Geschäftsordnungsantrag „Hinweis auf die Satzung oder ihre Ergänzungsordnungen“ kommen, der abgelehnt wird. Das Tagespräsidium wird vorbildlicherweise dennoch die Satzungen prüfen und zu dem Schluss kommen, dass den Satzungen entsprechend gefolgt wird. Dies steht dem Tagespräsidium nach §12 der Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft, Fassung vom 24.11.2020 auch zu.

 

Ein Blick in die Satzungen ist jedoch auch sehr ernüchternd und erklärt diese Streitereien jedes Jahr. Eine eindeutige Festlegung könnte uns allen viel Drama sparen.

Nach §5 der Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft wird „die Beschlussfähigkeit im Tagesordnungspunkt „Formalia“ nach den Bestimmungen der Satzung der Studierendenschaft festgestellt“. In §34 eben dieser Satzung der Studierendenschaft zur Vollversammlung, Fassung vom 30.06.2020 steht, dass „eine Vollversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Prozent der Studierendenschaft anwesend sind.“ Eine zeitliche Gültigkeit ist nicht weiter definiert. Dies sollte geändert werden.

 

Für das Studierendenparlament gibt es hierfür eine Regelung in §9 Abs. 1 S.7, die folgendermaßen lautet: „Die Beschlussfähigkeit gilt als feststehend, solange nicht die Beschlussunfähigkeit auf Antrag eines Mitgliedes festgestellt wird.“ Eine umfassendere Neu-Regelung bezüglich der Vollversammlung wird im Antrag „Studentische Vollversammlung verbindlich machen“ vorgeschlagen.


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