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Antrag: Studentische Vollversammlung verbindlich machen

Antragsteller*innen: Laurenz Pape, Philipp Randt, Simon Oerters

Antrag: Die Studierendenschaft spricht sich dafür aus, dass §34 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft der Universität Greifswald, Fassung 30.06.2020 verändert werden sollen.

 

Dabei sollte die neue Fassung an folgenden Regelungen orientieren:

 

(1) Die Vollversammlung ist ein beschließendes Organ, dessen Beschlüsse bindend für die restlichen Organe der Studierendenschaft sind. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Prozent der Studierendenschaft anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit kann vor jedem Beschluss durch einen Geschäftsordnungsantrag überprüft werden.

 

(2) Bei fehlender Beschlussfähigkeit trägt die Vollversammlung als beratendes Organ zur Meinungsbildung der Studierendenschaft bei. Gefasste Beschlüsse der Vollversammlung gelten als Empfehlung für die Entscheidungsfindung des Studierendenparlaments und sind nicht bindend.

 

Dementsprechend muss auch die Geschäftsordnung der Vollversammlung der Studierendenschaft, Fassung vom 24.11.2020 überarbeitet werden.

Begründung des Antrags: Es ist demokratietheoretisch nicht zu erklären, warum ein so basisdemokratisches Gremium wie die Vollversammlung keine bindenden Beschlüsse fassen kann. Die Abstimmung von 300 Studierenden sollte mehr Gewicht als die Abstimmung von 27 Stupist*innen haben. Die demokratische Legitimität des Studierendenparlaments mit einer Wahlbeteiligung von 16,9 % ist nicht groß genug, um diesen Umstand zu rechtfertigen.

 

Des Weiteren ist zu erwarten, dass eine bindende Beschlussfähigkeit der studentischen Vollversammlung ein echtes Interesse von über 3 % in der Studierendenschaft erreichen würde. Dieses gesteigerte Interesse an Hochschulpolitik sowie die Selbstwirksamkeit der Studierenden sind wichtige Instrumente im Kampf gegen den erstarkenden Faschismus.

 

Durch die Möglichkeit einer Überprüfung der Beschlussfähigkeit und der daraus bei Nicht-Erreichen folgenden Herabsetzung der Beschlüsse auf einen empfehlenden Charakter würde die Vollversammlung auf den derzeitigen Charakter zurückgesetzt werden. Auch derzeit tagt die Vollversammlung bei Nicht-Beschlussfähigkeit weiter und die Beschlüsse werden als Empfehlung an das Studierendenparlament übertragen.

 

In diesem Fall ist jedoch das fixe Quorum von 3 % der Studierendenschaft nötig, um im Laufe der Sitzung eine Übernahme der Mehrheit von politisch extremen Kräften zu verhindern, wenn nur noch wenige Studierende anwesend sind.

 

Dieser Beschluss stärkt die Studierendenschaft als Gesamtheit in ihrer Selbstwirksamkeit, verbessert demokratische Prinzipien bei gleichzeitiger Verhinderung des Missbrauchs durch Extremist*innen.


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