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Anforderung und Bekanntgabe Prüfungstermine

Nach Abschluss der Prüfungsanmeldephase werden die Prüfungstermine und -räume durch das Zentrale Prüfungsamt bei den Prüfer*innen angefordert. Diese werden anschließend in das Selbstbedienungsportal übertragen und damit an die Studierenden verbindlich bekannt gegeben.

Die Studierenden haben sich über die Prüfungstermine im Selbstbedienungsportal zu informieren. Es erfolgt keine gesonderte Information über Prüfungstermine z. B. per E-Mail. Näheres regelt § 36 der Rahmenprüfungsordnung bzw. § 18 der Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften.


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